Öffentlicher Dienst

Willst Du mit Deinem Abitur in den öffentlichen Dienst, also Beamter oder Verwaltungsangestellter werden, geht auch hier an einem Studium – gepaart mit viel Praxis – kein Weg vorbei. Die größte Gruppe im öffentlichen Dienst stellen die Beamten dar. Sie sind meist in den Bereichen Polizei, Steuerverwaltung und Justiz tätig oder im Schuldienst bzw. sie forschen und lehren an Hochschulen. Neben Beamten arbeiten noch Verwaltungsfachangestellte im öffentlichen Dienst.


Eine Ausbildung bei den Behörden des Bundes, der Länder und der Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist für Abiturienten nach wie vor sehr lukrativ. Bietet Sie doch unter familienfreundlichen Rahmenbedingungen gute Verdienstmöglichkeiten und eine hohe Arbeitsplatzsicherheit. Neben Beamten sind auch weitere Beschäftige aufgrund öffentlichen Rechts Staatsdienst beschäftigt. Das Ausbildungsspektrum im gehobenen nichttechnischen Dienst ist sehr vielfältig.

Es reicht vom allgemeinen inneren Verwaltungsdienst, über das Archivwesen, den Polizeivollzugsdienst, die Deutsche Bundesbank, dem naturwissenschaftlich geprägten Wetterdienst bis hin zur Rechtspflege.

Bei der Beamtenausbildung steht am Anfang der sogenannte Vorbereitungsdienst mit einem parallelen Studium an der entsprechenden verwaltungsinternen Fachhochschule. Dies geschieht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Während dieser Zeit erhältst Du sogenannte Anwärterbezüge. Den Abschluss bildet die Laufbahnprüfung (Bachelor). Die Ausbildung  dauert je nach Laufbahn ein bis drei Jahre.  Erst danach folgt die Verbeamtung. Nach einer anschließenden mehrjährigen Probezeit schließlich die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Der höhere Dienst

Wer diese Laufbahn einschlagen möchte, muss vor seiner Bewerbung bei einer Behörde ein Hochschulstudium mit Masterabschluss absolviert haben.

Achtung: Die meisten Behörden haben Ihre Ausbildungsgänge reformiert bzw. befinden sich in der Umstellungsphase. Grund: Viele Tätigkeiten, die früher von Beamten wahrgenommen wurden, werden jetzt auf Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis übertragen. Dies schlägt sich auch in der Ausbildung nieder. Der Trend weg vom Beamten hin zum Angestellten ist bei allen Behörden ohne hoheitliche Funktionen feststellbar. Hier ist es empfehlenswert, sich vor der Berufswahlentscheidung bei den Einstellungsbehörden genau zu informieren – siehe auch: http://www.wir-sind-bund.de/

Verdienst

Die Bezahlung erfolgt nach Tarifverträgen. Die unterschiedlichen Laufbahnen geben die Gehälter, bei Beamten die Besoldung, vor. Es ist zudem zu unterscheiden zwischen der Bezahlung im Bund, bei den Ländern und Kommunen. Im Vergleich zu den Löhnen in der freien Wirtschaft ist die Bezahlung angemessen. Spitzengehälter, wie sie in der Privatwirtschaft auf höherer Managerebene üblich sind, kannst Du im öffentlichen Dienst nur auf den höchsten Ebenen erzielen.

Abfahrt ins Leben. Wo darf es hingehen?