Sonstiges zur Lehre

Die Berufsschule

Hast Du nun endlich einen Ausbildungsplatz, erlernst Du den Beruf im dualen System. Das bedeutet, dass Du in Deinem Betrieb die Praxis und an bestimmten Tagen zur Berufsschule gehst um dort die Theorie zu erlernen. Entweder gehst Du dann für z.B. einen Monat am Stück zur Berufsschule (Blockunterricht) oder Du wirst an z.B. zwei Tagen in der Woche ganztägig unterrichtet. Welches System nun besser ist, mag ich nicht zu beurteilen. Hast Du Blockunterricht bleibst Du in der Schule immer am Ball und auch im Betrieb hast Du Deine Wochen ohne Unterbrechungen. Musst Du jede Woche zur Schule, kann es sein, dass Du die Themen der letzten Woche nicht mehr richtig hintereinander bekommst, dafür wirst Du aber nicht aus dem Betrieb gerissen und kannst (fast) fließend weiter arbeiten.

In der Berufsschule werden die Themen behandelt, die auch in der Praxis relevant sind. Eigentlich sollte es so sein, dass die Berufsschule die Praxis begleitet. Doch leider läuft der Unterricht und die Praxis nicht immer parallel. Und oft hat man Theorie zu erlernen, die in Deinem Betrieb niemals zur Anwendung kommt. Aber immerhin hast Du dann schon einmal davon gehört und kannst damit vielleicht später mal etwas anfangen.

Du wirst in der Berufsschule eingeteilt, die am nächsten an Deinem Betrieb bzw. in dem Landkreis Deines Ausbildungsbetriebes liegt. Wohnst Du näher an einer anderen Berufsschule und möchtest dort gerne zur Schule gehen, solltest Du zunächst Deinen Ausbildungsleiter fragen. Ist dieser damit einverstanden, musst Du die Berufsschule anrufen und dort fragen. Im Prinzip sollte aber einem Wechsel nichts im Wege stehen.

Zwischen- und Abschlussprüfung

Deine Ausbildung hat Bergfest oder geht dem Ende zu. Es steht die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung an. Was solltest Du also beachten und welche Hilfe kannst Du Dir zum lernen hinzunehmen?

Zwischenprüfung

In einigen anerkannten Ausbildungsberufen ist eine Zwischenprüfung zur Überprüfung des Wissenstands durchzuführen. Dort wird das abgefragt, was Du bis zu diesem Zeitpunkt wissen solltest. Jedoch ist diese Prüfung kein Grund zur Sorge. Das Ergebnis fließt auf keinen Fall in irgendein Zeugnis ein. Es ist nur für Dich und Deinen Ausbildungsbetrieb interessant. In der Berufsschule wirst Du aber ausreichend darauf vorbereitet. So erhältst Du die Prüfungen der letzten Jahren und kannst Dich so gut vorbereiten und an das System gewöhnen.
Zur Unterstützung kannst du dir eines der Bücher bestellen:
Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Jetzt wird es ernst. Jetzt zählt alles. Deine Abschlussprüfung steht an. In allen anerkannten Ausbildungsberufen ist diese Pflicht und wird am Ende Deiner Lehrzeit durchgeführt. Du musst also Prüfungen in den wichtigsten Fächer schreiben. Also so ca. drei. Dazu kommt dann noch eine mündliche Prüfung. Die Berufsausbildung in den handwerklichen Ausbildungsberufen endet mit einer Gesellenprüfung. Am Tag und mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Auch wenn in deinem Vertrag ein späteres Datum steht. Dieses verfällt dann.

ACHTUNG: Ist eine Übernahme nach der Ausbildung nicht vorgesehen, so ist ein besonderes Augenmerk auf das Ende des Ausbildungsverhältnisses zu achten. Kommst Du nämlich am nächsten Tag wie gewohnt zur Arbeit und keiner schickt Dich wieder nach Hause, so gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Dir als vereinbart.

Bestehst Du die Prüfung nicht, gilt folgendes (Quelle: Wikipedia):
Ist der Auszubildende in der Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen, ergibt sich folgende Situation: Zunächst endet das Ausbildungsverhältnis mit der im BAV vereinbarten Zeit. Dem Auszubildenden steht jedoch das Recht zu, durch einseitige Erklärung eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr, herbeizuführen (§ 21 Abs. 3 BBiG). Auf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 15. März 2000, AZ.:5AZR 622/98) das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, bei deren Nichtbestehen noch mal bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, jedoch nicht über eine Gesamtlänge von einem Jahr hinaus. Nach nichtbestandener Abschlussprüfung kann durch einseitige Erklärung des Auszubildenden eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung herbeigeführt werden. Wird auch diese nicht bestanden, kann der Auszubildende nochmals eine Verlängerung fordern, jedoch nicht über eine Gesamtverlängerungszeit von einem Jahr hinaus.

Abschlussprüfung – Vorbereitung

Um die Prüfung zu bestehen, solltest Du Dich gut vorbereiten. Natürlich gibt es auch da Ausnahmen. Manchen fällt das Lernen nämlich um einiges leichter als anderen, deshalb ist die Lernintensität unterschiedlich. Aber alle haben ja das gleiche Ziel, auch wenn sie andere Wege dorthin haben. Du erhältst auf jeden Fall, wie bei der Zwischenprüfung, die Prüfungen aus den letzten Jahren zum durcharbeiten von Deinem Lehrer. Außerdem wiederholt ihr die wichtigsten Themen auch noch einmal im Unterricht. Wer sich dann noch nicht sicher ist, kann zur Prüfungsvorbereitung der IHK gehen. Das ist allerdings kostenpflichtig und Du benötigst die Genehmigung (oder Urlaub) von deinem Ausbildungsbetrieb. Ihr könntet euch so einigen, dass Du Dir für diese Woche Urlaub nimmst, der Betrieb dafür die Kosten übernimmt. Oder anders rum. Bei diesem Kurs werden die Themen dann ebenfalls nochmal intensivst durchgenommen. Damit auch keine Fragen offen bleiben. Bist Du Dir dann immer noch nicht sicher, kannst Du ganz unten auf dieser Seite oder in der Bibliothek Dir verschiedene Bücher zur Vorbereitung anschauen. Die Prüfung an sich findet dann in der Berufsschule in gewohnter Umgebung statt.

Auch für die Abschlussprüfung gibt es einige sehr gute Bücher für die Vorbereitung:
Abschlussprüfung

Abschlussprüfung – Mündliche Prüfung

Bei der mündlichen Prüfung bekommst Du verschiedene schulische Themen zur Auswahl. Dann hast Du ca. 15 Minuten Zeit Dich darauf vorzubereiten. Auf dem Themenzettel sind Leitfragen angegeben, die Du beantworten musst. Dazu kannst Du Dir auch Notizen machen. In der Prüfung trägst Du Deine Ausführungen vor. Bleiben noch Fragen offen, werden Dir diese von der Prüfungskommission (Besteht meist aus drei Prüfern) gestellt. Hast Du einmal den Faden verloren oder weißt gar nicht wie Du anfangen sollst, wird Dir auf die Sprünge geholfen, also sei beruhigt. Wurde das schulische Thema abgeschlossen, musst Du noch ein betriebliches Thema vorstellen. Dieses muss eines aus Deinem Berichtsheft sein. Du solltest mehrere Themen vorbereiten, aber vor allem zu allen Themen in Deinem Berichtsheft etwas sagen können. In den meisten Fällen dürfen die Prüflinge ein vorbereitetes Thema auswählen und vortragen. Sind alle Fragen geklärt wird Deine Note ohne deine Anwesenheit beraten. Danach werden Dir alle Prüfungsergebnisse mitgeteilt. Hast du bestanden, gilt Deine Ausbildung als beendet. Glückwunsch!

Fortbildung nach der Ausbildung

Dir reicht Deine Ausbildung nicht und Du willst Dir weiteres Wissen aneignen und Dich für höhere Aufgaben qualifizieren? Dann solltest Du Dich über eine Fortbildung informieren. Diese kannst Du zum Beispiel an Volkshochschulen, bei Unternehmensverbänden und unabhängigen Anbietern (einfach mal „Fortbildung + Beruf“ bei Google eingeben) oder in Form eines Fernstudiums absolvieren. Im Folgenden habe ich mal ein paar Anbieter von Fernstudiengängen aufgeführt. Dort kannst Du berufsqualifizierende Maßnahmen (z.B. Betriebswirt/in) oder auch Schulabschlüsse buchen. Alle Abschlüsse sind anerkannt. Die Bestellung der Kataloge ist kostenlos und mit keiner Pflicht verbunden. Also am Besten gleich alle bestellen 😉 ÜBRIGENS: Bei eigentlich allen Anbietern kann man einen kostenlosen Testmonat buchen.

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Abfahrt ins Leben. Wo darf es hingehen?